Wie bei der letztjährigen Hauptversammlung beschlossen und an der diesjährigen Hauptversammlung verkündet wurde, hat die Vorstandschaft die Beitragsordnung in folgenden Punkten (3, 7 und 14) angepasst:
3. Der Aktivenbeitrag wird ab 2013 eingezogen. Über dessen Höhe entscheidet die Vorstandschaft aufgrund der finanziellen Situation. Ein entsprechender Rechenschaftsbericht wird an der Hauptversammlung in Form des Jahresabschlusses vorgelegt.
Eine Familienmitgliedschaft gilt als aktiv, sobald ein Familienmitglied aktiv Sport treibt.Ehrenmitglieder sind vom Aktivenbeitrag ausgenommen. Übungsleiter und Kursteilnehmer zahlen keinen Aktivenbeitrag.
Basis für die Definition aktiv/passiv ist die halbjährliche Mitgliedererfassung (März/Oktober) durch die Mitgliederverwaltung mit Unterstützung der Übungsleiter.
| Aktivenbeitrag ab 2013 |
| |
Kinder bis 3 Jahre | - € |
Kinder/Jugendliche von 4 bis 18 Jahre | 9 € |
Erwachsene über 18 Jahre | 22 € |
Familienbeitrag | 25 € |
Ehrenmitglieder | - € |
7. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das Lastschriftverfahren über EDV zweimal jährlich (April/Oktober). Das Beitragskonto des Vereins ist Konto-Nummer 75 450 011 bei der Raiffeisenbank Heidenheimer Alb eG (BLZ 600 694 76). Einzüge sind nur vom Girokonto möglich.
14. Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Vorstandschaft vom 11. März 2013 und der Mitgliederversammlung vom 16. März 2012 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 15. Dezember 2009. Die gesamte Beitragsordnung sowie die neue Beitrittserklärung können unter www.tsv-gussenstadt eingesehen werden bzw. stehen zum download bereit.